Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Konsultationskosten, Selbstzahlerleistungen und Produkte
Die Kosten für ästhetische Behandlungen und Operationen werden nicht von der Krankenkasse bzw. Unfallversicherung bezahlt und müssen entsprechend vom Kunden selbst bezahlt werden.

Die Kosten für eine Beratung für ästhetische Operationen betragen CHF 150.00, welche direkt im Anschluss an die Beratung zu bezahlen sind. Im Falle der Durchführung der Operation werden die CHF 150.00 dem Kunden an die totalen Operationskosten angerechnet.

Ebenso müssen alle Leistungen (z.B. Behandlung mit Botulinumtoxin oder Hylauronsäure, PRP, Microneedling) und Produkte, welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden, direkt vor Ort und unmittelbar nach Durchführung oder Erhalt beglichen werden. Eine Begleichung dieser Kosten auf Rechnung ist ausgeschlossen. Wir akzeptieren als Zahlungsmittel: Visa, Mastercard, Post Finance, Maestro, American Express, TWINT und Bargeld in CHF.

Zahlungsbedingungen Operationen
Die Kosten für die geplante Operation sind spätestens 30 Tage vor der Operation an die Klinik Zum Goldenen Schnitt AG zu überweisen. Der Kunde erhält hierzu zusammen mit der schriftlichen Bestätigung des Operationstermins die entsprechende Rechnung.

Terminstornierung / Stornierungsrichtlinien
Bereits vereinbarte Termine für eine Beratung oder Behandlung können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert werden. Bitte informieren Sie uns im Verhinderungsfall per Telefon oder E-Mail. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder nicht abgesagt, wird der Kunde entschädigungspflichtig. Diese Entschädigung beträgt für eine Beratung CHF 150.00 und für eine Behandlung die Hälfte der geplanten Behandlungskosten. Die Klinik Zum Goldenen Schnitt AG behält sich vor, diese Kosten einzufordern.

Die Vereinbarung eines Operationstermines ist verbindlich. Die Absage einer Operation hat mindestens 30 Tage vor dem geplanten Operationstermin schriftlich zu erfolgen.  Bei einer Stornierung mehr als 30 Tage vor dem Operationstermin fallen keine Stornierungsskosten an. Bei einer Stornierung des Operationstermins weniger als 30 Tage vor dem geplanten Operationstermin werden 10 % der vereinbarten Operationskosten in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Operationstermin werden 50 % der vereinbarten Operationskosten in Rechnung gestellt. Bei einer Absage weniger als 2 Tage vor dem Operationstermin oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Operationstermin werden 100 % der vereinbarten Operationskosten in Rechnung gestellt.

Preisanpassungen
Die Klinik Zum Goldenen Schnitt AG behält sich vor, die Preise für Leistungen und Produkte fortlaufend anzupassen. Es gilt der ausgewiesene Preis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Gutscheine
Gutscheine der Klinik Zum Goldenen Schnitt AG haben eine Gültigkeit von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum und können nicht bar ausbezahlt werden.

Vertragspartnerin
Vertragspartnerin des Kunden ist ausschliesslich die Klinik Zum Goldenen Schnitt AG.

Gerichtsstand / anwendbares Recht
Für die Erledigung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden die ordentlichen Gerichte des Kantons Basel-Stadt als zuständig anerkannt. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Klinik Zum Goldenen Schnitt AG. Das schweizerische Recht, insbesondere die Artikel 394 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts über den Auftrag, ist anwendbar.

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