Konsultationskosten, Selbstzahlerleistungen und Produkte
Die Kosten für ästhetische Behandlungen und Operationen werden nicht von der Krankenkasse bzw. Unfallversicherung bezahlt und müssen entsprechend vom Kunden selbst bezahlt werden.
Die Kosten für eine Beratung für ästhetische Operationen betragen CHF 150.00, welche direkt im Anschluss an die Beratung zu bezahlen sind. Im Falle der Durchführung der Operation werden die CHF 150.00 dem Kunden an die totalen Operationskosten angerechnet.
Ebenso müssen alle Leistungen (z.B. Behandlung mit Botulinumtoxin oder Hylauronsäure, PRP, Microneedling) und Produkte, welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden, direkt vor Ort und unmittelbar nach Durchführung oder Erhalt beglichen werden.
Eine Begleichung dieser Kosten auf Rechnung ist ausgeschlossen. Wir akzeptieren als Zahlungsmittel: Visa, Mastercard, Post Finance, Maestro, American Express, TWINT und Bargeld in CHF.
Zahlungsbedingungen Operationen
Die Kosten für die geplante Operation sind spätestens 14 Tage vor der Operation an die Praxisklinik am Rhein AG zu überweisen. Der Kunde erhält hierzu zusammen mit der schriftlichen Bestätigung des Operationstermins die entsprechende Rechnung.
Terminstornierung / Stornierungsrichtlinien
Bereits vereinbarte Termine für eine Beratung oder Behandlung können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert werden. Bitte informieren Sie uns im Verhinderungsfall per Telefon oder E-Mail. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder nicht abgesagt, wird der Kunde entschädigungspflichtig. Diese Entschädigung beträgt für eine Beratung CHF 150.00 und für eine Behandlung die Hälfte der geplanten Behandlungskosten. Die Praxisklinik am Rhein AG behält sich vor, diese Kosten einzufordern.
Die Vereinbarung eines Operationstermines ist verbindlich. Die Absage einer Operation hat mindestens 14 Tage vor dem geplanten Operationstermin schriftlich zu erfolgen. Sollte der Kunde die Operation weniger als 14 Tage vor dem Operationstermin absagen, wird ihm eine Stornogebühr von 50% der geplanten Operationskosten in Rechnung gestellt. Bei einer Operationsabsage von weniger als 2 Tagen vor der Operation oder wird der Operationstermin versäumt, sind die vollständigen Operationskosten zu bezahlen. Die nicht fristgerechte Vorauszahlung der dem Kunden in Rechnung gestellten Operationskosten gelten ebenfalls als Operationsabsage.
Preisanpassungen
Die Praxisklinik am Rhein AG behält sich vor, die Preise für Leistungen und Produkte fortlaufend anzupassen. Es gilt der ausgewiesene Preis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Gutscheine
Gutscheine der Praxisklinik am Rhein AG haben eine Gültigkeit von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum und können nicht bar ausbezahlt werden.
Vertragspartnerin
Vertragspartnerin des Kunden ist ausschliesslich die Praxisklinik am Rhein AG.
Gerichtsstand / anwendbares Recht
Für die Erledigung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden die ordentlichen Gerichte des Kantons Basel-Stadt als zuständig anerkannt. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Praxisklinik am Rhein AG. Das schweizerische Recht, insbesondere die Artikel 394 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts über den Auftrag, ist anwendbar.
Basel, den 1. Januar 2024